AGB

AGB Gotischer Saal (PDF)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WiSpH Gmbh (Zentrum für Wirtschaft und Heilkunst), Schmiedehof 17, 10965 Berlin, für Veranstaltungen.

Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung, die Überlassung der Bar „Pferdelazarett“, des Veranstaltungsraumes „Gotischer Saal“, des Seminarraumes “Yunus” und der angrenzenden Räume sowie des Aussenbereiches zur Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren sowie aller mit der Durchführung der Veranstaltung notwendig verbundenen Dienstleistungen. Vertragspartner sind der Mieter und die WiSpH GmbH, vertreten durch Michael Kubitscheck (Geschäftsführer).

Die Allgemeinen Bedingungen gelten wie folgt:

  1. Die Reservierung/Anmietung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Dienstleistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung (auch Email) durch die WiSpH für beide Seiten bindend. Die Überlassung von Räumen und Flächen begründet ein Mietverhältnis.
    Die Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung der WiSpH.
  2. Die WiSpH stellt dem Mieter seine Räumlichkeiten in sauberem und funktionsfähigem Zustand zur Verfügung.
  3. WiSpH bietet Dienstleistungen (Catering, Servicepersonal, Dekoration, Veranstaltungstechnik, Tischwäsche, uvam.) an, die dem Mieter auf Wunsch gesondert angeboten werden. Der Mieter hat das freie Wahlrecht. Das Getränkecatering liegt im Haus und kann unter besonderen Voraussetzungen ausgelöst werden.
  4. Der Mieter teilt WiSpH den Inhalt der Veranstaltung und Anzahl der zu erwartenden Personen mit.
  5. Die Rechnungen der WiSpH sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Eine Vorkasse von 25% (priv. Nutzung), 50% (geschäftl. Nutzung) wird mit Vertragsunterzeichnung fällig und ist binnen 7 Tagen zu begleichen.
  6. Kann eine Veranstaltung – ohne Verschulden von WiSpH- nicht durchgeführt werden und wird von Seiten den Mieters schriftlich gekündigt, so hat WiSpH Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung. Die Stornogebührensätze sind wie folgt geregelt:
    Stornierungsgebühren entsprechend Ziffer 6 der AGB
    Kündigung (Datum) vor Veranstaltungstag : Stornogebühr
    über 90 Tage: Berechnung von 10% des Netto-Mietpreises (Bearbeitungsgebühr)
    60 bis 90 Tage: Berechnung einer Gebühr von 25% des zu erwartenden Netto- Umsatzes
    30 bis 60 Tage: Berechnung einer Gebühr von 50% des zu erwartenden Netto- Umsatzes
    15 bis 30 Tage: Berechnung einer Gebühr von 75% des zu erwartenden Netto- Umsatzes
    bis 15 Tage: Berechnung einer Gebühr von 100% des zu erwartenden Netto- Umsatzes
  7. Der Mieter/Nutzer hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Gäste, Zulieferer und Mitarbeiter, sowie sonstiger Hilfskräfte, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt ihm hierfür seine Privathaftpflicht zu verwenden, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu nutzen oder abzuschliessen oder eine Tageshaftpflichtversicherung über WiSpH zu erwerben. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit WiSpH abzustimmen. Der Mieter/Nutzer leistet Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann WiSpH die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Die Verwendung von allen pyrotechnischen Gegenständen, inklusive Wunderkerzen ist in allen Räumen untersagt. Das Streuen von farbigen Blumenblättern und Konfetti wie das Steigenlassen von Luftballons ist in den mit Holzparkett ausgelegten Bereichen untersagt. WiSpH haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.
  8. Der Mieter darf Speisen oder Getränke zu seiner Veranstaltung nur nach schriftlicher Vereinbarung mit WiSpH mitbringen. WiSpH behält sich vor, als Ausgleich eine Pauschalgebühr oder eine Gebühr für die Auslösung der Bar oder so genanntes „Korkengeld“ zu erheben.
  9. Etwaige anfallende Zweitverwertungs-Gebühren (GEMA, TV-Gebühren o.ä.) trägt der Mieter.
  10. Hat WiSpH begründeten Anlass zu der Annahme, das die Veranstaltung der Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann WiSpH die Veranstaltung absagen.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
  12. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.

Berlin, April 2010